Am 12.03. hätte ich ja einen Termin beim Gerichtsvollzieher gehabt. Dagegen hab ich aber schon am 23.02. "Erinnerung" eingereicht beim Vollstreckungsgericht. Nur hab ich weder von diesem noch vom GV seitdem irgendwas gehört, drum wollte ich mal anrufen und nachfragen, was denn jetzt Sache ist.
Ich rief zuerst beim Vollstreckungsgericht an. Ich hab mal irgendwann vor Jahren wegen einem meiner Mieter im Knast angerufen und war danach 3 Tage lang sauer, so blöd wird man da gleich angeredet. So ungefähr stellte ich mir auch ein Telefonat mit dem Vollstreckungsgericht vor.
Naja, also der Knast war schon noch derber, aber der Telefonist vom Vollstreckungsgericht war schon auch nicht schlecht . "Haben Sie ein Aktenzeichen?" bölferte er mich gleich an.
"Ja, äh 32 x..." las ich das Aktenzeichen vom GV-Brief vor.
"Das ist doch nicht unser Aktenzeichen, das ist doch das vom Gerichtsvollzieher!" blägte der Telefonmensch.
"Ach so." sagte ich ganz auf blond (blond ist immer gut, hähähä): "Ja, dann hab ich wohl keines... hihihi".
"Ja, um was gehts denn überhaupt?" wurde er nun grantig.
"Äh, um meine Vollstreckungssache gegen die GEZ, äh die GEZ gegen mich" meinte ich.
"Ja, sagen Sie das halt gleich!" brüllte er rein.
"Na, hätten Sie mich halt gleich gefragt!" dachte ich mir, sagte aber lieber mal nix.
Ich hing dann erst mal in der Leitung, kam wieder in der Zentrale raus, hing in ner anderen Leitung, wurde wieder zurück geleitet und bekam dann von dem Typen zum Glück die Durchwahlnummern zu den zuständigen Sachbearbeitern, damit ich selber anrufen konnte.
Gegen 9 Uhr erreichte ich dann auch mal wirklich einen in diesem netten Gericht. Es war eine Tussi, die sich tatsächlich halbwegs normal benahm und mich dann auch zur Richterin weiter durchstellte.
Die Richterin meinte, sie habe schon vor 3 Wochen vom Gerichtsvollzieher eine Stellungnahme und die Unterlagen angefordert, bisher aber nichts erhalten. Das Prozedere ist weiters auch gar nicht tragisch: Sobald sie die Unterlagen hat, wird sie prüfen, ob die Erinnerung berechtigt ist und dann kommt es entweder zu einer Bestätigung oder einer Abweisung meiner "Erinnerung". Im Fall einer Abweisung krieg ich dann einen Beschluss und kann mir dann immer noch 14 Tage überlegen, ob ich tatsächlich vor Gericht gehen will oder vielleicht doch noch zahl. Na prima, das klingt doch ganz chillig!
Im Anschluss an das Telefonat mit der Richterin rief ich beim Gerichtsvollzieher an, um meinen Termin am Donnerstag definitiv zu canceln. Der GV bölferte auch gleich wie so ein Kampfhund ins Telefon rein (naja, gut, ist ja sein Job, nä), was ich mir da einbild, das sei doch hier alles rechtens, das mit der "Erinnerung" wird doch eh nichts und was ich mir denn davon versprech, das kann ich mir doch sparen!
Ah, da haben wir ein perfektes Opfer für den Vollblond-Modus, analysierte ich augenblicklich und meinte ganz kindlich: "Ach so. Naja. ...aber ich wollt jetzt eigentlich bloß wissen: muss ich denn jetzt übermorgen noch kommen?"
Man merkte richtig, wie der GV stutzte und sich wahrscheinlich dachte: "Mei, bei DER ist ja echt ALLES zu spät!" Er gabs auch gleich auf mit irgendeinem Gebelle und mumpfelte bloß daher: "Nein, müssen Sie natürlich nicht."
"Ah, das ist aber schön!" freute ich mich ganz auf doof: "Dann ist ja alles klar, tschüß "
Muahaha, das war ja mal eine Bilderbuch-Aktion einer gekreuzten Transaktion nach Berne!
Boah, ich könnt jetzt noch lachen!
Allemal: Damit ist das Prozedere nun erst mal in geordneten Bahnen. Was die Richterin dazu am Telefon sagte, war eigentlich das 1. sachliche Wort zu dem ganzen GEZ-Theater, und es tat mir spürbar gut: ich liebe vernünftige und klare Aussagen. Jetzt wart ich halt mal auf den Beschluss.
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