Am Mittwoch war "runder Tisch" in Fürth. Philosoph war diesmal nicht da. Sie hat mir gesagt, warum sie nicht kommen konnte, aber ich habs vergessen. Damit dann überhaupt ein Organisator dort saß, spazierte ich nach Fürth(z). Endlich mal hatte ich wenigstens wieder so viel Zeit, dass es zum Laufen reichte. Ich spazierte also los.
Guckt mal, was ich da an einer Verkehrsampel am Frankenschnellweg/Ecke Rothenburger Straße gefunden habe! Dracula hat sich aufgehängt! Ganz offensichtlich ein Vitamin-D-Mangel: Das macht unglücklich!
Ich spazierte weiter durch GoHo durch, runter in den Wiesengrund, an der Pegnitz entlang und kam dann irgendwann in den Fürther Stadtpark. Der ist echt schön und seit Neuestem soll sich dort im Teich auch ein Schnappi befinden (hab ich auf Facebook gelesen)! Nein, kein kleines Krokodil, aber eine Schnappschildkröte.
Ich setzte mich also ins Stadtparkcafe und weil noch keiner da war, packte ich meinen Ordner aus und las mal den Widerspruchsbescheid, den ich von der GEZ mit Einschreiben + Rückschein zugesandt bekommen hatte: mei, ist das wieder ein G'schmarri! Hey, das lohnt sich doch echt gar nicht mehr, dagegen wirklich was Gescheites auszuarbeiten, weil die semmeln doch eh alles ab und wenn es noch so begründet ist.
Naja, ich werde dann mal kommende Woche was aufsetzen und es dann meiner Klage noch nachreichen, die ich ja eh letzte Woche eingereicht habe.
Zum Fürther Stammtisch erschien dann sogar eine Lehrerin, die ich schon am Fürther Info-Stand kennen gelernt hatte. Das Tolle an ihr: Sie hat sich auch erst durch genau den Rechtsanwalt vertreten lassen, den ich mir damals genommen hatte, und war mit dem gar nicht zufrieden, weil sie sich von ihm versetzt fühlte. Da mutmaßten wir natürlich böööse Sachen über den RA, die ich jetzt lieber nicht veröffentliche, oh oh oh!
Es war recht aufschlussreich und als ich zuhause war, mailte ich der Lehrerin gleich die paar Links zu den Bundesverfassungsgerichts-Urteilen, besonders diesen da, in dem steht:
"Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk ... in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 15./17./21. Dezember 2010 in Landesrecht überführen, mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar."
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