Am Sonntag war ich dann erst mal wieder völlig platt. Ich sortierte ein bisschen das Zeug vom Stand auseinander und insbesondere meine Zettel und Notizen der letzten paar Tage, weil sonst kann ich es nicht mehr lesen. Ich hatte noch nicht einmal das Protokoll vom letzten GEZ-Treffen geschrieben!
Aber erst mal gönnte ich mir ein ausgiebiges Bad und hängte mich 3 Stunden in die Wanne. Das muss einfach sein.
Nach meinem Bad war's dann schon wieder nach 9 Uhr abends. Schnell tippte ich noch das GEZ-Protokoll runter und verschickte das an die GEZ-Gruppe, dann hab ich wenigstens das schon mal erledigt.
Am Montag knöpfte ich mir dann mal die Wohnung von der Rainer-Mama vor. Da ja jetzt der erbschaftsgerichtliche Beschluss gekommen ist, dass ich die Wohnung räumen darf, sollte ich das ja nun mal angreifen. Boah, da graust's mich, weil das bedeutet auch wieder bloooß Stress. Als wenn ich nicht schon genug davon hätte *seufz*.
Ich guckte mir also erst mal die Wohnung an, weil die ist ja noch voll mit dem ganzen Zeug von Rainer-Mama. Möbel, Klamotten, Bücher, Geschirr ... und sogar im Kühlschrank war noch was drin! Ich machte ein paar Fotos von der Wohnung und verzupfte mich wieder.
Ich musste nämlich noch meine "sofortige Beschwerde" schreiben gegen den Beschluss vom Vollstreckungsgericht gegen meine "Erinnerung". Dazu hatte ich seit Zustellung per Postzustellungsurkunde 14 Tage Zeit, und 8 Tage waren schon rum! Ah, da grauste's mich ganz schön: diese elendigen Paragraphen und Bestimmungen! Als wenn mich das interessieren tät?!
Zum Beispiel: "Ein Titel wird erst dann vollstreckbar, wenn ein Grundsatzbescheid vorliegt und nicht nur ein Festsetzungsbescheid, der nämlich nicht einem Grundsatzbescheid entspricht, wenn bereits Säumniszuschläge darauf gelistet sind."
Hää...?
Noch mal, bitte!
"Ein Titel wird dann vollstreckbar, wenn..."
Da muss man echt fast jeden Satz ein paar Mal lesen, um zu verstehen und zu entschachteln, was da jetzt eigentlich gemeint ist. Dabei stolperte ich dann auch in jedem Satzteil über Formulierungen und Begriffe, die ich erst mal googeln musste, was die nun wieder für Bedingungen darstellen.
Es ist ja nicht so, dass das nicht Deutsch wäre und eigentlich sollte man es ja verstehen, aber mal ganz ehrlich: Was versteht ihr unter "Erinnerung"? Also ich versteh darunter, dass ich was vergessen habe und es mir anhand einer Erinnerung wieder einfällt.
Aber nein! Eine Erinnerung ist im Vollstreckungsrecht das Rechtsmittel des Widerspruchs gegen einen Vollstreckungsantrag! (Hää...?!)
Na und so geht das halt andauernd. Nee, also das macht wirklich keinen Spaß. Um nichts in der Welt wollte ich ein Rechtsanwalt sein! Wie kann man denn so einen Scheiß studieren?!
Allemal schrieb ich meine "sofortige Beschwerde" über drei Seiten relativ fertig. Ich mailte sie anschließend der GEZ-Mitstreiterin C., die mal bei nem Anwalt gearbeitet hatte und sich ein bisschen auskennt mit so nem Zeug. C. mailte aber zurück, dass sie passen muss: Das übersteigt ihre Kompetenz.
Drum hatte ich die Schnauze voll und googelte am Dienstag nach diesem Anwalt aus Fürth, von dem neulich in der Zeitung stand, er würde GEZ-Fälle übernehmen. Ich rief dort an und bekam auch gleich die Zusage, ich möge meinen ganzen Krempel einfach dem Anwalt mailen. Das tat ich dann auch - mitsamt meinem aufgesetzten, dreiseitigem "sofortige Beschwerde"-Schriftstück. Allerdings mailte ich dazu, dass ich auf keinen Fall ein Mandat erteile, sondern nur eine Rechtsauskunft wünsche, weil ich nach meiner schlechten Erfahrung mit meinem vorigen Anwalt das Ruder nicht noch einmal aus der Hand geben möchte.
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