Donnerstag, 16. Juni 2011

Krankenversicherung

Da ich mich ja in Zukunft wahrscheinlich nun selber krankenversichern muss, mailte ich gestern einige Krankenversicherungen - unter anderem auch "meine" - an und fragte nach deren Tarifen. Meine Krankenkasse mailte mir zurück, dass erwerbslose, "freiwillig" Versicherte einen Beitragssatz von 145 € im Monat zahlen müssen, aber mit sowas in der Art hatte ich schon gerechnet. Dabei ist es so: Es muss sich zwar jeder von Gesetzes wegen krankenversichern lassen, aber manche machen das freiwillig, daher "freiwillig Versicherte", klar, oder ?

Nach einigem Mailwechsel stellte sich allerdings heraus, dass solche freiwillig Versicherten zu diesem Tarif nur bis max. 851,67 € Einkommen haben dürfen. Zum Einkommen zählen auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, etc. pp. und das war's dann mit dem Mindesttarif für mich. Bei meinen Einkünften aus Erwerbslosigkeit muss ich monatlich also 390 € hinblättern, obwohl davon nach Abzug der Steuern, Gebühren, Versicherungen und Hypthekenraten nur monatlich 450 € übrig bleiben .

"Das trifft mich ja bitter" mailte ich zurück und bedankte mich für die Auskunft in der Hoffnung, es käme nun keine Mail mehr zurück, denn das dicke Ende kommt jetzt erst noch: Ich bin noch nie auf die Idee gekommen, meine Mieteinnahmen bei der Krankenkasse zu melden! Ich dachte, wenn ich über meinen Arbeitgeber versichert bin, dann reicht das!? Ich hab mir nie Gedanken drüber gemacht und es hat mich auch nie einer danach gefragt. Wenn nun nämlich die Mieteinnahmen zur Krankenkasse dazu gerechnet werden, dann hab ich ja die letzten 10 Jahre viel zu wenig bezahlt! Wenn die mir da jetzt eine Nachberechnung stellen, kommt das ja auf gut 45.000 € - und dann häng ich mich auf!

Immer diese Hiobs-Ideen! Ist das Katastrophendenken? Jedenfalls war ich von einem Moment auf den anderen derartig fertig, dass es mir ganz schlecht geworden ist. Heute Nacht konnte ich kaum schlafen und hatte wüste Alpträume von lauter blöden Krankenkasse-Rechnungen .

Im Hof saßen dann heute ein paar Hausis auf ein Feierabendbierchen und ich setzte mich dazu und fragte, ob wer einen Rat wüsste. Rainer-Mama meinte, ich soll halt einfach irgendeine Krankenkasse anmailen, ob bei der normalen Arbeitnehmer-Versicherung Mieteinkünfte mit einberechnet werden und falls die Antwort "ja" lautet, still und heimlich halt dann die Krankenkasse wechseln in der Hoffnung, dass meiner Krankenkasse das dann nicht auffällt. Nille meinte, ich soll doch mal googeln, aber ich war bisher vor Schreck derartig paralysiert, dass ich mir nicht googeln traute: Wenn sich das bestätigen sollte, dann trifft mich der Schlag!

Ich hätt das Antidepressivum nicht absetzen sollen: Jetzt hätte ich es gebraucht! Ich spürte massiv die Panikattacke in mir aufsteigen... und fasste mir ein Herz, ging rauf und googelte. Da wühlte ich mich mit zitternden Händen nun durch den Versicherungstarifedschungel und fand schrittweise folgende Erleichterungen:

§ 25 SGB IV:
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. (2) Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.


Da brauch ich jetzt also nur noch meine Nichtvorsätzlichkeit nachweisen und dann käme mir die eventuelle Nachberechnung nur für die letzten 4 Jahre - ein Hoffnungsschimmer! *Blutdruck wieder runter fahr von 180 auf 178 (mei, was mir die Krankenkasse für Nerven kaputt macht! Und dann meckern sie, wenn sie meine Therapeuten zahlen müssen )*

Zitat von hier:
Die Beiträge richten sich bei Arbeitnehmern nach der Höhe des Bruttomonatseinkommens (genau: des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts)

In der privaten Krankenkasse werden die Mieteinnahmen mit-berechnet. Ab 4162,50 € monatliche Einkünfte KANN man in die private Kasse wechseln, MUSS aber nicht.
BIN ich zum Glück auch nicht!

Und dann - ja ja ja! - der Hoffnungsschimmer (von hier aus dem Jahr 2011, also aktuell):
Sollte es zu einer Zusammenlegung des gesetzlichen und privaten Krankenversicherungssystem kommen und eine Bürgerversicherung in Kraft treten, so fordert die SPD-Linke, auch Krankenkassenbeiträge aus Mieteinnahmen einzuziehen. In einer Umfrage rechneten die Befragten mit der Einführung einer Einheitskasse bis 2020.

...das heißt: so ist es noch nicht. Das wird erst gefordert. Also bin ich draußen aus dem Schlamassel!

von hier:
Für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer (mit Ausnahme der sogenannten Rückkehrer § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) und gesetzlich pflichtversicherte Rentner bleiben die Einnahmen aus Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unberücksichtigt. Für diese Personen ist ausschließlich das Arbeitsentgelt, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge zu berücksichtigen.
Wie unter Frage 3 bis 5 beschrieben, zählen aber diese Einnahmen bei der Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter mit.


Boah, bin ich jetzt end-fertig! Mei, da denkste an nichts Böses, und plötzlich erfährste, dass du die letzten 10 Jahre halbkriminell vor dich hingelebt hast und jetzt dann so gut wie pleite bist. Aber das hab ich ja jetzt auch wieder überstanden *zerrissene Nervenfetzen aus allen Körperteilen wieder zusammenpfriemel*. Jedenfalls ist mein Tag jetzt gelaufen.

Oh, ich bin so froh, dass ich nur 390 € im Monat Krankenversicherung zahlen muss!
Boah, was für Bagatellbeträge! *juhuu jubel jubel*

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

mei, da kriegt man ja schon beim Lesen einen Herzkasper. Aber solche Situationen kenne ich auch, und kann sie daher gut nachvollziehen.
Und so nette Gesetze, am besten gleich rückwirkend für die letzten 5 Jahre sind ja schnell kreiert, wenn das Geld in der Steuerkasse fehlt.

Anonym hat gesagt…

Die Mieteinnahmen wurden schon IMMER mit in die Beitragsbemessungsgrenze einbe-zogen ebenso wie Kapitaleinkünfte etc. Du solltest dich dringend bei der Krankenkasse beraten lassen!!!

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und der Beitragsnacherhebung ;-)

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.