Donnerstag, 7. März 2013

GEZ, die fünfte

Mein Anwalt antwortete prompt auf meine Mail: Dieses Geschreibsel, was die feine Beitragsservice-Stelle da an mich verfasst hat, ist leider KEIN "rechtsmittelfähiger Bescheid". Dagegen kann man immer noch nicht klagen.

Also das zeigt mir doch eindeutig, dass die Ex-GEZ sich ihrer Sache höchst unsicher ist und dass sie mich einfach bloß hinhalten wollen, sonst hätten sie mir doch den geforderten Bescheid geschickt? Stattdessen spamen sie mich mit belanglosen Geschreibsel Marke "Serienbrief null-acht-fuchzehn" zu!

Also schrieb ich gleich wieder zurück, knapp und bündig:

"vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2013.

Ich halte an meiner Auffassung fest, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Wenn Sie mich weiterhin verpflichtet sehen, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, senden Sie mir bitte einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid.

mit freundlichen Grüßen"

Das kommt nun gleich morgen per Einschreiben auf die Post!

Ich überlege hin und her, ob ich nicht in die Offensive gehen soll: Man müsste die doch eigentlich auch anzeigen können, z.B. wegen "Erschleichung von Beitragsgeldern durch die unbestellte Zurverfügungstellung kostenpflichtiger Leistungen auf öffentlich zugänglichen Plattformen (Internet)"? Da muss ich mal bei Gelegenheiten meinen Anwalt damit nerven, ob das geht.

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